Basispauschalierung: Höhere Grenzen ab 2025 und 2026
Ab 2025 mehr Betriebsausgaben ohne Beleg absetzbar
Ab dem Jahr 2025 und 2026 werden die Umsatzgrenzen für die Anwendung der Basispauschalierung deutlich angehoben. Statt wie bisher 220.000 Euro liegt die Grenze nun bei 320.000 Euro, ab 2026 sogar bei 420.000 Euro (jeweils Vorjahresumsatz). Damit können wesentlich mehr Unternehmerinnen/Unternehmer ihre Betriebsausgaben pauschal absetzen, ohne für jede Ausgabe einen Beleg nachweisen zu müssen. Das bringt vor allem für kleine und mittlere Betriebe eine spürbare Verwaltungsvereinfachung.
Pauschalsätze für Betriebsausgaben steigen
Der Prozentsatz für bestimmte Tätigkeiten wie Beratung, Aufsichtsratsfunktionen, wissenschaftliche, schriftstellerische oder unterrichtende Arbeiten bleibt bei 6 Prozent. Für alle anderen Einkünfte steigen die Pauschalsätze von bisher 12 Prozent auf 13,5 Prozent im Jahr 2025 und auf 15 Prozent ab 2026. Damit erhöht sich auch die maximale Höhe der Betriebsausgaben, die ohne Nachweis geltend gemacht werden können: ab 2026 sind dies bis zu 63.000 Euro.

Mehr Spielraum bei der Vorsteuer
Neben der einkommensteuerlichen Pauschalierung ist auch eine Vorsteuerpauschalierung möglich. Diese beträgt 1,8 Prozent des Jahresnettoumsatzes. Durch die Anhebung der Umsatzgrenzen erhöht sich auch der Höchstbetrag, der pauschal abgesetzt werden kann – ab 2026 bis zu 7.560 Euro.
Welche Ausgaben zusätzlich berücksichtigt werden können
Die Basispauschalierung deckt viele Betriebsausgaben pauschal ab, bestimmte Aufwendungen können jedoch zusätzlich berücksichtigt werden. Dazu gehören Ausgaben für Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe, Löhne samt Lohnnebenkosten, Fremdleistungen, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, das Arbeitsplatzpauschale sowie 50 Prozent der Kosten für ein Öffi-Ticket. Auch Reisekosten und der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags können weiterhin abgesetzt werden.
Flexibilität beim Wechsel
Unternehmerinnen/Unternehmer, die sich für die Basispauschalierung entscheiden, können zu Beginn eines Kalenderjahres wieder auf die reguläre Gewinnermittlung umsteigen. Eine neuerliche Anwendung der Pauschalierung ist jedoch erst nach fünf Jahren möglich. Wichtig ist daher eine rechtzeitige Planung, um den optimalen Vorteil aus den neuen Regelungen zu ziehen.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion