Einwegpfand in Österreich
Was betroffene Unternehmen über das Pfandsystem wissen müssen

Das Einwegpfandsystem (→ oesterreich.gv.at) ist Teil der Einwegpfandverordnung, die bereits 2023 beschlossen wurde. Mit dem neuen System sollen bis 2027 rund 90 Prozent aller PET-Flaschen und Metalldosen gesammelt und recycelt werden.
Wer davon betroffen ist
Das Pfandsystem betrifft Produzenten, Importeure sowie Händlerinnen/Händler, die Getränke in Einwegverpackungen verkaufen oder zurücknehmen. Diese müssen sich bei der EWP Recycling Pfand Österreich GmbH registrieren und entsprechende Rücknahme- und Informationspflichten erfüllen. Verkaufsstellen sind grundsätzlich zur Rücknahme verpflichtet – entweder manuell oder über Rücknahmeautomaten.
Eckpunkte im Überblick
- Pfandhöhe: 25 Cent pro Flasche oder Dose
- Gültig für: Getränke in Kunststoffflaschen oder Dosen von 0,1 bis 3 Litern
- Kennzeichnung: Einheitliches Pfandlogo auf der Verpackung
- Ausnahmen: z.B. Milchprodukte, Sirupe
- Übergangsregelungen:
- Abfüllung ohne Logo bis 31. März 2025
- Verkauf ohne Pfand bis 31. Dezember 2025
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion