Kostenlose Beratung plus Förderung von Patent-, Marken- und Designanmeldungen

Kleine und mittlere Unternehmen können sich Kosten zurückholen

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Vom Schriftdesign zum Marktschutz: am Beispiel eines Wiener Typografiestudios

Ein kleines Wiener Typografiestudio hat eine revolutionäre, barrierefreie Schriftart für digitale Interfaces entwickelt. Um das Werk vor Copy-Paste-Piraterie zu schützen und im deutschsprachigen Raum vermarkten zu können, wendet es sich ans Österreichische Patentamt.

  • Schritt 1: Die Strategieschmiede

    Bevor das Studio blindlings Gebühren zahlt, greift es zum Hörer (+43 1 53424) oder füllt online ein Kontaktformular aus: Kontakt zum ÖPA. Die beiden Designerinnen buchen einen kostenlosen Termin bei discover.ip (ÖPA):

    • Ein Profi analysiert das Portfolio. Da man für eine Schriftart kein "Patent" erwerben kann, wird eine kombinierte Strategie vorgeschlagen:
      • Designschutz: Schützt das visuelle Erscheinungsbild (die Glyphen).
      • Wortmarke: Schützt den Namen der Schriftart (zum Beispiel: "Vienna Scrawling").
    • Ergebnis: Fokus auf Deutschland, Österreich und die Schweiz als Testmarkt
  • Schritt 2: Gutschein sichern

    Bevor die Anmeldung rausgeht, wird das Budget optimiert. Das Studio beantragt online beim EUIPO SME Fund eine Förderung. Wichtig: Die beiden Designerinnen müssen auf den Zuwendungsbescheid (Voucher/Gutschein) warten, bevor sie Schutzrechte anmelden. Andernfalls können Kosten nicht zurückgefordert werden!

  • Schritt 3: Markteinführung

    Mit der Förderzusage im Rücken meldet das Studio innerhalb eines Monats seine Rechte an. Dank des EU-Fonds sieht die Rechnung freundlich aus:

    • Österreich (ÖPA) und Deutschland (DPMA): Bei Mitgliedstaaten der Europäischen Union können 75 Prozent der Anmeldegebühren für Marke und Design rückerstattet werden.
    • Schweiz (IGE): Da die Schweiz kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, grundsätzlich aber zum SME-Fund-Programm gehört, können oft 50 Prozent der Gebühren übernommen werden.
    • Rechtssicherheit: Die Schrift ist nun gegen Nachahmung im gesamten D-A-CH-Raum geschützt.
  • Schritt 4: Cashback aktivieren

    Innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Anmeldung reichen die beiden Designerinnen die Bestätigungen beim EUIPO ein. Der Betrag wird direkt auf ihr Unternehmenskonto überwiesen.

Das sollten Unternehmen bedenken

  • Die Förderung kann ausschließlich vor der Schutzrechtsanmeldung beantragt werden.
  • Sie müssen Ihre Patente, Marken und/oder Designs innerhalb eines Monats nach der Förderzusage anmelden (auf Antrag um ein weiteres Monat verlängerbar).
  • Die Antragstellung ist seit 2. Februar 2026 beim EUIPO möglich.
  • Jedes KMU kann die Förderung 2026 nur einmal pro Gutschein bekommen (Gutschein 2: Marken und Designs, Gutschein 3: Patente, Gutschein 4: Sortenschutz). Ein zweiter oder dritter Antrag wird nur dann berücksichtigt, wenn die vorherigen Anträge zu Absagen geführt haben.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die laut EU-Definition KMU sind:
UnternehmenskategorieBeschäftigteJahresumsatzJahresbilanzsumme
Mittleres Unternehmen< 250 50 Mio. Euro 43 Mio. Euro
Kleines Unternehmen< 50 10 Mio. Euro 10 Mio. Euro
Kleinstunternehmen< 10 2 Mio. Euro 2 Mio. Euro
Letzte Aktualisierung: 4. Mai 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion