Kostenlose Beratung plus Förderung von Patent-, Marken- und Designanmeldungen
Kleine und mittlere Unternehmen können sich Kosten zurückholen
Vom Schriftdesign zum Marktschutz: am Beispiel eines Wiener Typografiestudios
Ein kleines Wiener Typografiestudio hat eine revolutionäre, barrierefreie Schriftart für digitale Interfaces entwickelt. Um das Werk vor Copy-Paste-Piraterie zu schützen und im deutschsprachigen Raum vermarkten zu können, wendet es sich ans Österreichische Patentamt.
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Schritt 1: Die Strategieschmiede
Bevor das Studio blindlings Gebühren zahlt, greift es zum Hörer (+43 1 53424) oder füllt online ein Kontaktformular aus: Kontakt zum ÖPA. Die beiden Designerinnen buchen einen kostenlosen Termin bei discover.ip (ÖPA):
- Ein Profi analysiert das Portfolio. Da man für eine Schriftart kein "Patent" erwerben kann, wird eine kombinierte Strategie vorgeschlagen:
- Designschutz: Schützt das visuelle Erscheinungsbild (die Glyphen).
- Wortmarke: Schützt den Namen der Schriftart (zum Beispiel: "Vienna Scrawling").
- Ergebnis: Fokus auf Deutschland, Österreich und die Schweiz als Testmarkt
- Ein Profi analysiert das Portfolio. Da man für eine Schriftart kein "Patent" erwerben kann, wird eine kombinierte Strategie vorgeschlagen:
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Schritt 2: Gutschein sichern
Bevor die Anmeldung rausgeht, wird das Budget optimiert. Das Studio beantragt online beim EUIPO SME Fund eine Förderung. Wichtig: Die beiden Designerinnen müssen auf den Zuwendungsbescheid (Voucher/Gutschein) warten, bevor sie Schutzrechte anmelden. Andernfalls können Kosten nicht zurückgefordert werden!
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Schritt 3: Markteinführung
Mit der Förderzusage im Rücken meldet das Studio innerhalb eines Monats seine Rechte an. Dank des EU-Fonds sieht die Rechnung freundlich aus:
- Österreich (ÖPA) und Deutschland (DPMA): Bei Mitgliedstaaten der Europäischen Union können 75 Prozent der Anmeldegebühren für Marke und Design rückerstattet werden.
- Schweiz (IGE): Da die Schweiz kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, grundsätzlich aber zum SME-Fund-Programm gehört, können oft 50 Prozent der Gebühren übernommen werden.
- Rechtssicherheit: Die Schrift ist nun gegen Nachahmung im gesamten D-A-CH-Raum geschützt.
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Schritt 4: Cashback aktivieren
Innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Anmeldung reichen die beiden Designerinnen die Bestätigungen beim EUIPO ein. Der Betrag wird direkt auf ihr Unternehmenskonto überwiesen.
Das sollten Unternehmen bedenken
- Die Förderung kann ausschließlich vor der Schutzrechtsanmeldung beantragt werden.
- Sie müssen Ihre Patente, Marken und/oder Designs innerhalb eines Monats nach der Förderzusage anmelden (auf Antrag um ein weiteres Monat verlängerbar).
- Die Antragstellung ist seit 2. Februar 2026 beim EUIPO möglich.
- Jedes KMU kann die Förderung 2026 nur einmal pro Gutschein bekommen (Gutschein 2: Marken und Designs, Gutschein 3: Patente, Gutschein 4: Sortenschutz). Ein zweiter oder dritter Antrag wird nur dann berücksichtigt, wenn die vorherigen Anträge zu Absagen geführt haben.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, die laut EU-Definition KMU sind:
| Unternehmenskategorie | Beschäftigte | Jahresumsatz | Jahresbilanzsumme |
|---|---|---|---|
| Mittleres Unternehmen | < 250 | ≤ 50 Mio. Euro | ≤ 43 Mio. Euro |
| Kleines Unternehmen | < 50 | ≤ 10 Mio. Euro | ≤ 10 Mio. Euro |
| Kleinstunternehmen | < 10 | ≤ 2 Mio. Euro | ≤ 2 Mio. Euro |
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion