Marktaufsicht mit Durchgriffsrecht: Die Aufgaben der Bundeswettbewerbsbehörde
Die Bundeswettbewerbsbehörde sorgt für einen fairen Wettbewerb in Österreich
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist die zentrale Einrichtung zur Sicherstellung eines funktionierenden Wettbewerbs in Österreich. Sie verfolgt Verstöße gegen das Kartellverbot und Missbrauch marktbeherrschender Stellungen, prüft Unternehmenszusammenschlüsse und führt Marktuntersuchungen durch.
Als Amtspartei bringt sie Verfahren vor dem Kartellgericht ein – etwa zur Feststellung oder Abstellung von Wettbewerbsverstößen. Bei begründetem Verdacht kann die BWB sogar Hausdurchsuchungen durchführen.
Moderne Ermittlungsbefugnisse
Zur effektiven Ausübung ihrer Aufgaben verfügt die BWB über weitreichende Ermittlungsinstrumente. Dazu zählen unter anderem:
- Verfolgung von Wettbewerbsverstößen, wie etwa Kartellabsprachen
- Ermittlungen gegenüber Unternehmen und natürlichen Personen (z.B. Hausdurchsuchungen, Auskunftsverlangen)
- Verfahren vor dem Kartellgericht (zur Feststellung von Verstößen)
- Wettbewerbsmonitoring und Stellungnahmen zu wettbewerbspolitischen und legislativen Vorhaben
Auch Unterlassungsklagen nach dem UWG gehören zu den Kompetenzen der Behörde.

Zusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene
Die BWB arbeitet eng mit dem Bundeskartellanwalt, Regulierungsbehörden und Gerichten zusammen. Auch europaweit ist sie stark eingebunden: Als Teil des European Competition Network (ECN) kooperiert sie mit der Europäischen Kommission sowie den Wettbewerbsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten. Damit trägt die BWB insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen zu einer einheitlichen Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts bei.
Schutz von Hinweisgeberinnen/Hinweisgebern
Außerdem verfügt die BWB über ein eigenes Whistleblowing-System. Seit dem Jahr 2023 fungiert sie als externe Meldestelle für Verstöße gegen Wettbewerbsrecht. Meldungen können anonym abgegeben werden und unterliegen strengen Vertraulichkeitsstandards. Unternehmen sind verpflichtet, interne Hinweisgebersysteme zu betreiben. Die BWB kann dabei unterstützend oder koordinierend tätig werden.
Weitere Informationen zur Bundeswettbewerbsbehörde sowie die Möglichkeit zur anonymen Meldung von Verstößen finden Sie auf der offiziellen Website der BWB.
Erstellt in Zusammenarbeit mit: USP-Redaktion