Neue elektronische Gründung am USP

Neue technische Basis der eGründung – mehr Sicherheit im Betrieb und aktualisierte Services

Digital Team News

Seit dem Jahr 2017 ist die digitale Gründung von Einzelunternehmen, Einpersonen-GmbH und seit Anfang 2024 auch die Einpersonen-FlexKapG am USP möglich. Außerdem können berufsmäßige Parteienvertreterinnen/Parteienvertreter für ihre Mandantinnen/Mandanten die eGründung am USP durchführen. Vergangenes Jahr konnten so rund 2.900 Unternehmensgründungen stattfinden.

Welche Neuerungen gibt es bei der eGründung

Die neue Version der eGründung steht seit 7. Mai 2025 zur Verfügung. Die Neuerungen beinhalten:

  • Einen besseren Überblick für Nutzerinnen/Nutzer durch:
    • Verbesserungen der Nutzerführung bei allen notwendigen Formularen, Optimierung des mobilen sowie barrierefreie Zugangs dazu
    • sowie die Einführung von Statusanzeigen und dynamische Fortschrittsanzeigen.
  • Weiterentwicklung der eGründung in Vertretung von Parteienvertreterinnen/Parteienvertretern – eine Geschäftsfallübersicht unterstützt in der Abwicklung bei eGründungen im Auftrag von Mandantinnen/Mandanten.
  • Aufwandsreduktion durch das Once Only Prinzip – relevante Daten aus den Registern werden automatisch übernommen.
  • Höhere Betriebssicherheit
  • Um die eGründung weiterhin fit für die Zukunft zu machen, können zukünftig weitere Rechtsformen schnell in die eGründung integriert werden.
Letzte Aktualisierung: 9. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion