Point of single contact (PSC)

Ihr digitaler Zugang zu Verwaltungsverfahren in der EU

Logo Europäische Fahne blau mit zwölf goldenen fünfzackigen Sternen und dem Schriftzug Dein Europa Europäische Union

Wer grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union (EU) Dienstleistungen erbringen möchte, ist mit den jeweiligen nationalen Vorschriften und Verwaltungsanforderungen konfrontiert. Um diesen Prozess für EU-Staatsangehörige zu erleichtern, gibt es den sogenannten einheitlichen Ansprechpartner (EAP, englisch: SPC) – eine zentrale digitale Servicestelle, die es ermöglicht, sämtliche notwendige Verfahren online und gebündelt abzuwickeln.

  • Eine Wiener Architektin möchte ein Bauprojekt in Lyon umsetzen. Über den französischen EAP erlangt sie Kenntnis zu notwendigen Genehmigungen und kann sie online beantragen.
  • Eine Unternehmensberaterin aus Vorarlberg plant, Konsultationen in Frankfurt anzubieten. Der deutsche EAP informiert über rechtliche Rahmenbedingungen und Meldepflichten.
  • Ein Tischlereibetrieb aus Kärnten will Aufträge in Italien annehmen. Der italienische EAP ermöglicht es, die gewerblichen Formalitäten bequem online abzuwickeln.

Welche Vorteile bietet der EAP?

Unternehmen und Selbstständigen, die in einem EU-Mitgliedstaat tätig werden möchten, der nicht der ihre ist, ermöglicht der einheitliche Ansprechpartner:

  • zentralisierte Auskunft
    Welche Genehmigungen sind erforderlich? Welche Unterlagen werden benötigt?

  • digitale Abwicklung
    Alle notwendigen Verwaltungsverfahren können elektronisch und ortsunabhängig erledigt werden.

  • effiziente Bearbeitung
    Anträge werden gebündelt an die zuständigen Behörden weitergeleitet, wodurch der administrative Aufwand für Unternehmen erheblich reduziert wird.

  • schnelle Verfahren
    Die Frist für eine behördliche Entscheidung beginnt bereits drei Werktage nach Antragstellung zu laufen.

  • kostenlose Nutzung
    Die Nutzung des EAP ist für Dienstleisterinnen/Dienstleister kostenfrei.

Rechtlicher Hintergrund

Der EAP basiert auf der Dienstleistungsrichtlinie ( EK), die darauf abzielt, den europäischen Binnenmarkt für Dienstleistungen zu vereinfachen und Hürden abzubauen. Die Richtlinie verpflichtet jeden Mitgliedstaat, eine zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer bereitzustellen, um Verfahren und Formalitäten digital und aus der Ferne abwickeln zu können.

Aufgrund der Berufsanerkennungsrichtlinie ( EK) können berufliche Qualifikationen mitgliedstaatenübergreifend leichter anerkannt werden. Auch das unterstützt der einheitliche Ansprechpartner, indem er Zugang zu den zuständigen Behörden bietet und den Antragsprozess beschleunigt.

Letzte Aktualisierung: 24. September 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion