Skills Schecks 2025 – Zuschuss für Unternehmen

Unternehmen erhalten 5.000 Euro für Qualifizierungsmaßnahmen

Mit den Skills Schecks sollen Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, um Fachkräfte in Unternehmen beim Wandel zu einer nachhaltigen, digitalisierten und zukunftsfitten Wirtschaft zu unterstützen. Alle Weiterbildungen müssen einen deutlichen Schwerpunkt in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung aufweisen. Die gewährten Förderungen müssen von den Unternehmen nicht zurückgezahlt werden.

Der Skills Scheck im Überblick

  • Der maximale Förderumfang pro Skills Scheck, d.h. pro Person, beläuft sich auf 5.000 Euro.
  • Maximal 50 Prozent der externen Weiterbildungskosten werden übernommen.
  • Pro Betrieb können maximal 5 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gefördert werden, pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter darf nur ein Skills Scheck beantragt werden.
  • Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird der Nettobetrag gefördert. Die Umsatzsteuer wird nicht als Kostenfaktor angesetzt.
  • Die Antragstellung muss vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden und ist ab sofort bis längstens 30. Jänner 2026 möglich.
  • Bei Antragsstellung darf die Rechnung für die Weiterbildung noch nicht ausgestellt sein.
  • Die Weiterbildung muss durch eine anerkannte Bildungseinrichtung erfolgen.
  • Ab Einreichung des Antrags muss die Weiterbildung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen und abgerechnet werden können.

Hinweis

Anträge müssen elektronisch vor Ablauf der Einreichfrist vom 30. Jänner 2026 via eCall (→ FFG) gestellt werden. Sie können sich hierfür über Mein USP anmelden.

Letzte Aktualisierung: 10. Juli 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion