Zoll und Binnenmarkt: So läuft der Warenverkehr in der EU
Was beim Handel innerhalb der EU und mit Drittstaaten gilt
Die Europäische Union bildet mit dem Binnenmarkt und der Zollunion einen der größten Wirtschaftsräume der Welt. Der Binnenmarkt der EU basiert auf dem freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Innerhalb der EU können Waren ohne Zölle und mengenmäßige Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten gehandelt werden. Grenzkontrollen im klassischen Sinne entfallen, was für Unternehmen den Handel erheblich erleichtert.
Die Zollunion im Überblick
Die EU-Zollunion stellt sicher, dass für alle Waren, die aus einem Drittland (also von außerhalb der EU) in die EU eingeführt werden, einheitliche Zollvorschriften und gemeinsame Außenzölle gelten. Das bedeutet: Ein Produkt, das beispielsweise in Frankreich eingeführt wird, kann anschließend zollfrei nach Österreich weitertransportiert werden – sofern die Einfuhrabgaben bereits entrichtet wurden.

Innergemeinschaftliche Lieferung vs. Einfuhr aus Drittstaaten
- Innergemeinschaftliche Lieferung: Bei Lieferungen zwischen Unternehmen innerhalb der EU gilt das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren. Die Umsatzsteuer wird nicht vom Lieferanten, sondern vom Empfänger der Ware abgeführt. Ein Nachweis über den Versand ins EU-Ausland ist hier besonders wichtig.
- Einfuhr aus Drittstaaten: Hier fallen Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Unternehmen müssen die Waren beim Zoll anmelden. Die Einfuhr kann nur erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen – etwa in Bezug auf Produktsicherheit und Kennzeichnung – erfüllt sind.
Zollrechtliche Bestimmungen und Zollanmeldung
Bei der Einfuhr aus Drittländern sind folgende Schritte zu beachten:
- Anmeldung über das ATLAS e-zoll-System
- Ermittlung der Zolltarifnummer zur korrekten Berechnung der Abgaben
- Vorlage von Rechnungen, Ursprungsnachweisen und gegebenenfalls Lizenzen
Tipp
Das Elektronische Zolltarif-System TARIC hilft dabei, die richtige Tarifnummer zu finden und mögliche Abgaben zu berechnen.
Unterstützung für Unternehmen
Das Zollamt Österreich sowie das USP bieten umfassende Informationen und Services, um Unternehmen den Einstieg in den internationalen Handel zu erleichtern.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion