Steuerrechtsreihe Teil 8: Außenprüfung – Beginn und Ablauf
Kontrolle der Einhaltung steuerlicher Vorschriften
Die Abgabenbehörde kann jede/jeden zur Führung von Büchern oder Aufzeichnungen Verpflichtete/Verpflichteten jederzeit prüfen. Gegenstand dieser Prüfung sind alle für die Erhebung von Abgaben bedeutsamen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse. Dieser Vorgang wird als "Außenprüfung" (vormals "Betriebsprüfung") bezeichnet.
Wie erfahren Abgabepflichtige von einer Außenprüfung und wann beginnt diese?
In der Regel meldet sich die Prüferin/der Prüfer bei der/dem Abgabepflichtigen oder deren/dessen steuerlicher Vertretung mindestens eine Woche vor dem Prüfungsbeginn mündlich oder schriftlich an, vorausgesetzt der Prüfungszweck wird dadurch nicht vereitelt. In den meisten Fällen erfolgt die Anmeldung telefonisch.
Zu Beginn der Prüfung wird der/dem Abgabepflichtigen eine Ausfertigung des Prüfungsauftrags des Finanzamtes gegen Bestätigung ausgehändigt. Im Prüfungsauftrag wird u.a. festgehalten, welche Steuerarten und welche Zeiträume geprüft werden. Außerdem muss sich die Prüferin/der Prüfer unaufgefordert ausweisen (Dienstausweis).
Wo und wie läuft die Außenprüfung ab?
Außenprüfungen werden in der Regel im Betrieb der Abgabepflichtigen abgehalten. Die Prüferin/der Prüfer entscheidet individuell über sinnvolle Maßnahmen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften.
Die Abgabepflichtigen müssen den Prüferinnen/Prüfern die Durchführung der notwendigen Amtshandlungen ermöglichen. Dafür müssen die Prüferinnen/Prüfer auch Grundstücke, Geschäfts- und Betriebsräume innerhalb der üblichen Arbeitszeit betreten können. Die Abgabepflichtigen müssen weiters alle erforderlichen Auskünfte erteilen und einen zur Durchführung der Amtshandlungen geeigneten Raum sowie die notwendigen Hilfsmittel unentgeltlich bereitstellen.
Wie endet die Außenprüfung?
Am Ende der Außenprüfung wird über das Ergebnis eine sogenannte Schlussbesprechung abgehalten. Zu dieser vorgeladen sind die Abgabepflichtigen und deren ausgewiesene steuerliche Vertretung. Über die Schlussbesprechung wird eine Niederschrift erstellt.
Im Anschluss arbeitet die Abgabenbehörde über das Ergebnis der Außenprüfung einen Prüfungsbericht aus. Die Abgabenbehörde hat den Abgabepflichtigen eine Kopie des Prüfungsberichts zu übermitteln.
Nähere Informationen zur Außenprüfung sind auf USP.gv.at verfügbar.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion