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Zoll

Der Zoll im steuerrechtlichen Sinn ist eine Abgabe für bestimmte aus Drittstaaten eingeführte Waren. Zölle sind einerseits Abgaben mit dem Zweck, Einnahmen zu erzielen, die als traditionelle Eigenmittel in den Haushalt der Europäischen Union (EU) eingehen. Andererseits dienen Zölle als handelspolitische Maßnahme dem Schutz der EU-Wirtschaft, indem sie zur Steuerung der Warenströme beitragen.

Grundlage der EU ist eine Zollunion, d.h. innerhalb der EU dürfen keine Zölle zwischen EU-Staaten geschaffen werden, zudem besteht ein "Gemeinsamer Zolltarif", der EU-weit einheitliche Zollsätze für den Warenverkehr in das bzw. aus dem EU-Zollgebiet vorsieht.

Darüber hinaus wird als Zoll das Überwachen des internationalen Warenhandels bezeichnet. Die gesamte Zollverwaltung nehmen in Österreich die Zollstellen des Zollamtes Österreich (ZAÖ) ( BMF) wahr.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Ein- und Ausfuhr von Waren" sind im Bereich "Außenwirtschaft" auf USP.gv.at verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion