Umgründungen im engeren Sinn
Eine Umgründung stellt eine Änderung der Rechtsform eines Unternehmens dar, im Zuge derer Vermögen (Betriebe bzw. Betriebsteile) auf einen neuen Rechtsträger übertragen wird.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Allgemeines
Manche Umgründungsvorgänge bewirken einen Übergang sämtlicher Rechte und Pflichten im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge. Rechte und Pflichten gehen dann in einem Akt auf den neuen Rechtsträger über.
Andere Umgründungsvorgänge haben Unternehmens- oder Vermögensübergänge im Wege der Einzelrechtsnachfolge zur Folge, d.h. jedes Recht ist gesondert zu übertragen. So ist etwa die Übertragung von Immobilien in das Grundbuch einzutragen und es fällt die Grunderwerbsteuer und eine Eintragungsgebühr an. Weiters müssen unternehmensrechtliche Informationspflichten erfüllt und sämtliche Vertragspartnerinnen/Vertragspartner mit dem Übergang einverstanden sein.
Grundsätzlich hat der übernehmenden Rechtsträger die Möglichkeit die Firma (die Geschäftsbezeichnung) fortzuführen. Die verpflichtenden Angaben auf Geschäftspapieren und das Impressum der Internetseite sind dabei anzugleichen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft