Realteilung einer Personengesellschaft
Bei der Realteilung wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmensanteil einer Personengesellschaft auf die Gesellschafterinnen/Gesellschafter aufgeteilt. Zumeist ist die Leistung von Ausgleichszahlungen notwendig, weil die Teile kaum genau den Beteiligungsverhältnissen entsprechen. Bei der Realteilung kommt es zu einem Unternehmensübergang durch Einzelrechtsnachfolge.
Die Erstellung einer Teilungsbilanz ist notwendig.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft