Spaltung einer Kapitalgesellschaft
Es gibt folgende Spaltungsvorgänge:
- Überträgt eine Kapitalgesellschaft ihr gesamtes Vermögen auf mindestens zwei Kapitalgesellschaften und geht sie in der Folge unter, spricht man von einer Aufspaltung.
- Bleibt die übertragende Gesellschaft hingegen bestehen und wird beispielsweise nur ein Teilbetrieb auf eine andere Kapitalgesellschaft übertragen, handelt es sich um eine Abspaltung.
Dabei gehen sämtliche Rechte und Pflichten im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmenden Rechtsträger über.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Im Zuge des Spaltungsvorgangs sind unter anderem ein Spaltungsbeschluss zu fassen, ein Spaltungsplan und ein Spaltungsbericht zu erstellen. Außerdem sind ein Prüfbericht sowie bestimmte Nachweise notwendig.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft