.

Zusammenschluss zu einer Personengesellschaft

Beim Zusammenschluss schließen sich mehrere Personen zu einer Personengesellschaft zusammen. Dabei überträgt mindestens eine/einer der Gesellschafterinnen/Gesellschafter einen bestehenden Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmensanteil auf die entstehende Personengesellschaft. Der Übertragung liegt ein Zusammenschlussvertrag zugrunde und eine Bilanz zum Zusammenschlussstichtag muss erstellt werden. Im Gegenzug für das übertragene Vermögen erhält die Übertragende/der Übertragende Gesellschafterrechte. Bei einem Zusammenschluss handelt es sich grundsätzlich um eine Einzelrechtsnachfolge.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Bewerten Sie diese Seite und geben Sie uns Tipps, wie wir sie noch besser gestalten können.