eForms als Kerndaten

Das mit 1. März 2026 in Kraft getretene Vergaberechtsgesetz 2026 (BVergG-Novelle) sieht ab dem 01.10.2026 die Verwendung von eforms anstelle des bis zum 30.09.2026 zu verwendenden Kerndatenformates vor.   

eForms sind elektronische Standardformulare, die in der Europäischen Union (EU) verpflichtend für öffentliche Vergabeverfahren genutzt werden. Sie basieren auf der gesetzlichen Grundlage der EU-Durchführungsverordnung 2019/1780.

Es ist die Verwendung jener Spezifikationen von eforms zulässig, welche zum Zeitpunkt der Publizierung vonseiten der Europäischen Kommission zur Verwendung frei gegeben sind. Die Spezifikationen werden in sogenannten SDK (Software Development Kits) veröffentlicht. Eine Übersicht über die momentan erlaubten ("aktiven") Versionen findet sich hier.

Weitere Informationen sind den Informationsseiten der Europäischen Kommission zu entnehmen, beispielsweise