Wehrdienst

Aktuelle Informationen über Wehrdienst von Mitarbeitern, Kostenersatz für Arbeitgeber, Entschädigung des Verdienstentganges etc.

Information für Einsteiger

Österreichische Staatsbürger männlichen Geschlechts können im Rahmen der Wehrpflicht zu Präsenzdienstleistungen einberufen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Frauen Präsenzdienst leisten.

Werden die Lohnbezüge während des Präsenzdienstes eingestellt, kann die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter die Entschädigung des Einkommensentganges beim Heerespersonalamt beantragen. Sollten die Bezüge in diesem Zeitraum freiwillig fortgezahlt werden, hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Anspruch auf Kostenersatz.

Für die Dauer der Präsenzdienstleistung wird die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter jedenfalls beim zuständigen Sozialversicherungsträger abgemeldet.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2021