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Abfallbeauftragter

Eine Abfallbeauftragte/ein Abfallbeauftragter hat Beratungs- und Informationspflichten bezüglich aller den Betrieb betreffenden abfallwirtschaftlichen Fragen und muss in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten bestellt werden.

Letzte Aktualisierung: 31. März 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion