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Abfallbeauftragter
Eine Abfallbeauftragte/ein Abfallbeauftragter hat Beratungs- und Informationspflichten bezüglich aller den Betrieb betreffenden abfallwirtschaftlichen Fragen und muss in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten bestellt werden.
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion