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Abfallbehandlung
Die Abfallbehandlung umfasst sowohl Verwertungs- als auch Beseitigungsverfahren, wobei die Kriterien ökologische Zweckmäßigkeit, Schonung von Ressourcen, Eignung der Abfallart, Gefahrenminimierung, ökonomische Zweckmäßigkeit und Art der Behandlungsanlage zu berücksichtigen sind.
Wer Abfälle sammelt oder behandelt, muss grundsätzlich eine Erlaubnis für seine Tätigkeit beantragen.
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Abfallsammlung und Abfallbehandlung
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion