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Aktivlegitimation

In einem Zivilprozess ist die Aktivlegitimation die Befugnis der Klägerin/des Klägers, den ihr/ihm zustehenden zivilrechtlichen Anspruch in eigenem Namen gerichtlich geltend zu machen.

Aktivlegitimiert ist, wer Inhaberin/Inhaber eines Rechtes ist.

Weiterführende Links

Zivilrech(→ oesterreich.gv.at)

Letzte Aktualisierung: 31. März 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion