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Aktivlegitimation
In einem Zivilprozess ist die Aktivlegitimation die Befugnis der Klägerin/des Klägers, den ihr/ihm zustehenden zivilrechtlichen Anspruch in eigenem Namen gerichtlich geltend zu machen.
Aktivlegitimiert ist, wer Inhaberin/Inhaber eines Rechtes ist.
Weiterführende Links
Zivilrech(→ oesterreich.gv.at)
Letzte Aktualisierung: 31. März 2026
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion