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Anfallsalter

Das Anfallsalter ist jenes Alter, ab dem Anspruch auf eine Alterspension besteht.

"Geschütztes Anfallsalter" bedeutet, dass im Rahmen von Pensionsreformen der Verschlechterung bestimmter Jahrgänge in der Pensionsversicherung entgegengewirkt wird. So soll verhindert werden, dass bestimmte Personen mit abrupten Änderungen konfrontiert werden.

Weiterführende Links

Pension ( oesterreich.gv.at)

Letzte Aktualisierung: 31. März 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion