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Aussageverweigerungsrecht
Bestimmte Gründe erlauben es einer Zeugin/einem Zeugen die Beantwortung einer Frage oder die Aussage zu verweigern. Dies soll der Zeugin/dem Zeugen neben persönlichen Nachteilen vor allem Gewissenskonflikte ersparen.
Weiterführende Links
- Ladung als Zeuge im Strafrecht (→ oesterreich.gv.at)
- Ladung als Zeuge im Zivilrecht (→ oesterreich.gv.at)
Letzte Aktualisierung: 7. April 2026
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion