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Befähigungsnachweis
Wer ein reglementiertes Gewerbe ausüben möchte, muss einen Befähigungsnachweis erbringen. Der Befähigungsnachweis ist der Nachweis, dass die Gewerbeanmelderin/der Gewerbeanmelder die fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um das betreffende Gewerbe selbstständig ausüben zu können.
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion