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Bescheidbeschwerde

Gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde kann wegen Rechtswidrigkeit eine Beschwerde erhoben werden.

Berechtigt zur Beschwerde ist, wer durch den Bescheid in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet.

Die Frist zur Erhebung der Beschwerde beträgt vier Wochen. Eine rechtzeitig eingebrachte und zulässige Beschwerde hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung.

Weitere Informationen 

Beschwerde bei den Verwaltungsgerichten ( oesterreich.gv.at)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion