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Besitz

Juristisch ist zwischen Besitz und Eigentum zu unterscheiden: Eigentum ist ein "Vollrecht", Besitz bedeutet ein "Weniger" an Rechten. Man spricht von Besitz, wenn eine Person zur bloßen Innehabung einer Sache zusätzlich den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.

Beispiel

Eine Mieterin/ein Mieter ist Besitzerin/Besitzer einer Sache

Weitere Informationen 

Besitzstörungsverfahren ( oesterreich.gv.at)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion