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Betriebsfinanzamt

Das Betriebsfinanzamt war bis zum Jahr 2020 jenes Finanzamt, in dessen Bereich sich die Geschäftsleitung des Betriebs befindet. Seit 1. Jänner 2021 sind das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG) für das gesamte Bundesgebiet zuständig. Eine Anknüpfung an örtliche Zuständigkeiten – wie beispielsweise an den Wohnsitz oder die Betriebsstätte – erfolgt nicht mehr.

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Zuständigkeiten der Finanzämter

Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion