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De-minimis-Beihilfe

De-minimis-Beihilfen sind geringe Finanzierungsbeträge, von denen angenommen wird, dass sie weder den freien Wettbewerb, noch den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen. In einem Zeitraum von drei Jahren darf ein Unternehmen in Summe maximal 300.000 Euro als De-minimis-Beihilfen erhalten. Seit 1. Jänner 2026 müssen die allgemeinen De-minimis-Beihilfen in ein zentrales Register eingetragen werden.

Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion