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Einzelunternehmen

Bei einem Einzelunternehmen ist eine einzige Person Inhaberin/Inhaber (Eigentümerin/Eigentümer oder Pächterin/Pächter) und Betreiberin/Betreiber des Unternehmens. Die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer haftet mit ihrem/seinem privaten Vermögen unbeschränkt für die Schulden ihres/seines Unternehmens.

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Gründungsfahrplan Einzelunternehmen

Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion