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Einzelunternehmen
Bei einem Einzelunternehmen ist eine einzige Person Inhaberin/Inhaber (Eigentümerin/Eigentümer oder Pächterin/Pächter) und Betreiberin/Betreiber des Unternehmens. Die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer haftet mit ihrem/seinem privaten Vermögen unbeschränkt für die Schulden ihres/seines Unternehmens.
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Gründungsfahrplan Einzelunternehmen
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion