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Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Über den Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) der Justiz können alle Erst- und Folgeeingaben (Klagen, Klagebeantwortungen, Anträge, Schriftsätze, Rechtsmittel, Forderungsanmeldungen uvm.) samt Beilagen elektronisch und gesichert an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften übermittelt und empfangen werden.

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Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion