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Energieausweis

Bei einer Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (somit von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) muss von der Verkäuferin/dem Verkäufer bzw. von der Vermieterin/dem Vermieter oder der Verpächterin/dem Verpächter ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden.

Weitere Informationen

Energieausweis ( oesterreich.gv.at)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion