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Fundanzeige
Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, muss den Fund bei der Fundbehörde melden. Fundbehörde ist das Fundamt der Gemeinde bzw. des Magistrats, in Wien die Magistratischen Bezirksämter bzw. die Zentrale des Fundservice.
Weitere Informationen
Fundanzeige (→ oesterreich.gv.at)
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion