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Ingenieur
Seit 1. Mai 2017 (Inkrafttreten des neuen Ingenieurgesetzes 2017) ist "Ingenieurin"/"Ingenieur" keine Standesbezeichnung mehr, sondern eine Qualifikationsbezeichnung. Die Inhaberin/der Inhaber dieser Qualifikation (Bildungsabschluss) kann damit nachweisen, dass sie/er über definierte ingenieurmäßige Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.
Für die Vergabe der Qualifikationsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" stehen in jedem Bundesland Zertifizierungsstellen zur Verfügung.
Weitere Informationen
Ingenieur (→ oesterreich.gv.at)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion