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Jahresabschluss
Durch einen Jahresabschluss soll einem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens vermittelt werden. Dieser hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen und ist klar und übersichtlich aufzustellen.
Die Unternehmerin/der Unternehmer hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion