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Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag konnte bis zur Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2018 geltend gemacht werden. Seit dem Jahr 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag.
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2026
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion