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Kreditvertrag

Durch einen Kreditvertrag verpflichtet sich ein Kreditgeber gegenüber einem Kreditnehmer zur Gewährung eines Kredits zu den zwischen beiden Partnern vereinbarten Konditionen.

Die Informationen, die ein Kreditvertrag zwischen einem Unternehmen (Kreditgeber) und einer Verbraucherin/einem Verbraucher (Kreditnehmer) enthalten muss, sind im Verbraucherkreditgesetz genau festgelegt.

Solche Kreditverträge müssen u.a. folgende Informationen enthalten:

  • Gesamtkreditbetrag
  • Sollzinssatz
  • Effektiver Zinssatz
  • Laufzeit und
  • Gesamtbelastung (ausbezahlte Kreditsumme und Kosten)

Weiterführende Links

Kreditvertrag ( oesterreich.gv.at)

Rechtsgrundlagen

Verbraucherkreditgesetz (VKrG)

Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion