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Meldebestätigung
Bei der An-/Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich wird von der Meldebehörde eine Meldebestätigung (→ oesterreich.gv.at) ausgehändigt. Diese bestätigt, dass jemand an einem bestimmten Ort gemeldet ist und dient zur Vorlage bei der Behörde.
Hinweis
Für An-/Um- und Abmeldungen, die vor dem 1. März 2002 durchgeführt wurden, wurde der Durchschlag des sogenannten "Meldezettels" ausgehändigt. Dieser "alte" Meldezettel behält seine Gültigkeit weiter. Der "neue" Meldezettel bezeichnet jedoch lediglich das Antragsformular, das für eine An-/Um- und Abmeldung benötigt wird.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion