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Nichtigkeitsbeschwerde

Mit einer Nichtigkeitsbeschwerde kann die/der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ein Urteil aus einem Strafverfahren anfechten und es der höheren Instanz zur Überprüfung vorlegen. Es gibt gesetzlich genau festgelegte Gründe, auf die sich eine Nichtigkeitsbeschwerde stützen kann, wie z.B. die nicht gehörige Besetzung des Schöffengerichts.

Weitere Informationen 

Berufung, Nichtigkeitsbeschwerde ( oesterreich.gv.at)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion