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Offene Gesellschaft (OG)
Bei einer offene Gesellschaft schließen sich mindestens zwei Gesellschafterinnen/Gesellschafter zusammen, von denen beide uneingeschränkt und persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. Die OG entsteht erst durch die Eintragung in das Firmenbuch.
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion