Begriffe mit O

Buchstabennavigation

Offene Gesellschaft (OG)

Bei einer offene Gesellschaft schließen sich mindestens zwei Gesellschafterinnen/Gesellschafter zusammen, von denen beide uneingeschränkt und persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. Die OG entsteht erst durch die Eintragung in das Firmenbuch.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion