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Stille Gesellschaft (stGes)

Die stille Gesellschaft beteiligt sich an einem Unternehmen, ohne nach außen – im Rechtsgeschäft – in Erscheinung zu treten und wird nicht ins Firmenbuch eingetragen. Die Haftung trägt die Geschäftsinhaberin/der Geschäftsinhaber des Unternehmens.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion