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Strafregisterbescheinigung
Sinnverwandte Begriffe: Führungszeugnis, Leumundsnote
Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen strafgerichtlichen Verurteilungen einer Person oder bescheinigt, dass keine Verurteilungen für diese Person eingetragen sind.
Beispiel
Die Strafregisterbescheinigung wird für berufliche (z.B. Gewerbeberechtigung) und private Zwecke (z.B. Waffenbesitzkarte) benötigt.
Weitere Informationen
Strafregisterbescheinigung (→ oesterreich.gv.at)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion