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Strafregisterbescheinigung

Sinnverwandte Begriffe: Führungszeugnis, Leumundsnote

Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen strafgerichtlichen Verurteilungen einer Person oder bescheinigt, dass keine Verurteilungen für diese Person eingetragen sind.

Beispiel

Die Strafregisterbescheinigung wird für berufliche (z.B. Gewerbeberechtigung) und private Zwecke (z.B. Waffenbesitzkarte) benötigt.

Weitere Informationen

Strafregisterbescheinigung ( oesterreich.gv.at) 

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion