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Subsidiär Schutzberechtigte
Subsidiär Schutzberechtigten wird internationaler Schutz gewährt (Asyl). Dabei handelt es sich um Personen, denen zwar mangels persönlicher Verfolgung im Herkunftsstaat keine Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zukommt, deren Leben oder Unversehrtheit jedoch im Falle einer Rückkehr in den Herkunftsstaat durch einen "Akteur" bedroht wäre (z.B. durch Folter, Todesstrafe, Krieg).
Personen, denen der Status des subsidiären Schutzes zuerkannt wurde, kommt ein befristetes Aufenthaltsrecht in Österreich zu, das verlängerbar ist. Sie haben einen vollen und sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Der Status des subsidiären Schutzes kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch entzogen werden.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion