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Überschuldung

Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts liegt vor, wenn

  • die Verbindlichkeiten (Schulden) höher sind als das Vermögen und
  • die Fortbestehensprognose negativ ist.

Bei einer Fortbestehensprognose wird die Wahrscheinlichkeit der künftigen Zahlungsunfähigkeit und damit der Liquidation (Abwicklung) geprüft. Dafür werden Verlustursachen, Finanzierungsplan und Zukunftsaussichten des Unternehmens analysiert.

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Insolvenz

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion