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Überschuldung
Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts liegt vor, wenn
- die Verbindlichkeiten (Schulden) höher sind als das Vermögen und
- die Fortbestehensprognose negativ ist.
Bei einer Fortbestehensprognose wird die Wahrscheinlichkeit der künftigen Zahlungsunfähigkeit und damit der Liquidation (Abwicklung) geprüft. Dafür werden Verlustursachen, Finanzierungsplan und Zukunftsaussichten des Unternehmens analysiert.
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Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion