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Unterkunftgeber
Unterkunftgeber ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise
- der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährte, Familienangehörige) oder dem Hauptmieter,
- der Hauptmieter dem Mitbewohner oder dem Untermieter,
- der Untermieter dem Mitbewohner.
Hinweis
Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.
Weitere Informationen
An-/Abmeldung des Wohnsitzes (→ oesterreich.gv.at)
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion