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Verfall

Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

Weiterführende Links 

Verfall ( oesterreich.gv.at)

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion