Begriffe mit V

Buchstabennavigation

Verfall

Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

Weitere Informationen 

Verfall ( oesterreich.gv.at)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion