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Volljährigkeit
Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.
Seit 1. Juli 2001 (Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001) besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.
Weiterführende Links
Geschäftsfähigkeit (→ oesterreich.gv.at)
Letzte Aktualisierung: 9. Juli 2026
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion