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Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können.

Bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig.

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Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion