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Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können.
Bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig.
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Letzte Aktualisierung: 9. Juli 2026
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion