Kommunalsteuer

Aktuelle Informationen über Kommunalsteuer, Kommunalsteuererklärung, Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Freibetrag, Freigrenze, Kommunalsteuerbefreiung etc.

Information für Einsteiger

Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Das Unternehmen unterliegt der Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet.

Bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten und Wanderunternehmen gibt es gesonderte Regelungen:

  • Erstreckt sich beispielsweise die Betriebsstätte über mehrere Gemeinden (mehrgemeindliche Betriebsstätte), muss die Unternehmerin/der Unternehmer die Bemessungsgrundlage auf die beteiligten Gemeinden zerlegen.
  • Bei Wanderunternehmen ist die Bemessungsgrundlage im Verhältnis der Betriebsdauer auf die jeweiligen Gemeinden zu zerlegen.

Hinweis

In Wien ist zusätzlich zur Kommunalsteuerentrichtung eine Dienstgeberabgabe notwendig. Die Dienstgeberabgabe-Erklärung kann online erledigt werden.

Für die Bezahlung der Kommunalsteuer benötigt das Unternehmen ein Abgabenkonto in der jeweiligen Gemeinde/den jeweiligen Gemeinden. Die Eröffnung des Abgabenkontos muss schriftlich beantragt werden. Einige Gemeinden bieten dafür auch ein Online-Formular an. Sobald das Abgabenkonto eingerichtet wurde, erhält das Unternehmen ein Schreiben mit der Abgabenkontonummer.

Sofern ein Internetanschluss besteht, ist die Kommunalsteuererklärung elektronisch mittels FinanzOnline zu übermitteln.

Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, FinanzOnline und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.

Weiterführende Links

Formulare

Dienstgeberabgabe-Erklärung ( Stadt Wien)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

Bewerten Sie diese Seite und geben Sie uns Tipps, wie wir sie noch besser gestalten können.