Betriebsauflösung
Aktuelle Informationen über Betriebsauflösung, gewerberechtliche Verfahren, Einstellung einer weiteren Betriebsstätte etc.
Information für Einsteiger
Die Beendigung eines Unternehmens ist mit Amtswegen verbunden. Welche Amtswege durchzuführen sind und wer diese erledigen muss oder kann, hängt davon ab, aus welchem Grund es zu einer Beendigung des Unternehmens kommt.
Gründe für die Beendigung des Unternehmens:
- Die Unternehmerin/der Unternehmer stirbt
- Eine Gesellschaft wird aufgelöst
- Finanzielle Schwierigkeiten
- Sonstige (persönliche) Gründe
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Tipp
Es ist in jedem Fall ratsam, bei Beendigung eines Unternehmens die Hilfe einer Notarin/eines Notars oder einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.
Informationen zur Ausübung von freiberuflichen Tätigkeiten finden sich auf den Seiten der jeweiligen Kammer bzw. des jeweiligen Berufsverbandes.
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Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion