Beendigung eines Einzelunternehmens

Eine Betriebsauflösung ist mit bestimmten Pflichten verbunden. Dem Finanzamt ist eine Anzeige zu erstatten, die Gewerbeberechtigung muss zurückgelegt oder ruhend gemeldet werden, eine Firmenbuchlöschung muss erfolgen, der Sozialversicherung muss die Beendigung der Tätigkeit gemeldet werden und etwaige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer müssen abgemeldet werden.

Achtung

Diese Regelungen gelten auch für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2022
Für den Inhalt verantwortlich:
  • USP-Redaktion
  • Bundesministerium für Finanzen

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