Löschung aus dem Firmenbuch

Allgemeine Informationen

Einzelunternehmen, die im Firmenbuch eingetragen sind, müssen beim zuständigen Firmenbuchgericht die Löschung der Firma beantragen.

Betroffene Unternehmen

Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer, die die betriebliche Tätigkeit beenden

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Voraussetzungen

Beendigung der betrieblichen Tätigkeit

Fristen

Änderungen von Tatsachen, die im Firmenbuch eingetragen sind, müssen unverzüglich angemeldet werden.

Zuständige Stelle

Das Landesgericht (→ BMJ), in dessen Sprengel sich der Sitz des Unternehmens befindet

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Formloser schriftlicher Antrag mit beglaubigter Unterschrift: Es muss der Grund für die Löschung genannt werden.

Kosten

Eingabengebühren: 19 Euro bzw. 38 Euro, wenn die Einbringung nicht im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) erfolgt.

Hinzu kommen die Kosten für die Beglaubigung der Unterschrift.

Zusätzliche Informationen

Stirbt die Unternehmerin/der Unternehmer, kann das Unternehmen beispielsweise auch von den Erbinnen/den Erben fortgeführt werden. Die Erbeneigenschaft ist dem Firmenbuch durch die Vorlage eines rechtskräftigen Einantwortungsbeschlusses nachzuweisen. Im Fall der Fortführung des Unternehmens durch Erbinnen/Erben müssen diese die Anmeldung beim Firmenbuch unterschreiben.

Achtung

Das Firmenbuchgesetz ordnet die Verhängung von Zwangsstrafen bzw. von Zwangsstrafverfügungen über jene an, die ihren Verpflichtungen zur Anmeldung nicht nachkommen. Die Höhe der Zwangsstrafe kann bis zu 3.600 Euro betragen. Wenn die Betroffene/der Betroffene der gerichtlichen Anordnung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Rechtskraft des Strafbeschlusses nachkommt, wird eine weitere Zwangsstrafe bis zu 3.600 Euro verhängt.

Rechtsgrundlagen

Firmenbuchgesetz (FBG)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Es steht kein Formular zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2022
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Justiz
  • USP-Redaktion

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