Sozialversicherung (SVS) – Anzeige

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich informiert die Gewerbebehörde die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen von der Zurücklegung der Gewerbeberechtigung.

Die Pflichtversicherung (→ oesterreich.gv.at) in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung endet mit dem Letzten des Kalendermonats, in dem alle Gewerbeberechtigungen erloschen sind.

Betroffene Unternehmen

Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer, die die Tätigkeit beenden.

Achtung

Diese Regelungen gelten für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die Beendigung der Tätigkeit.

Fristen

Alle Änderungen die zur Beendigung der Pflichtversicherung führen, müssen der SVS binnen einem Monat gemeldet werden.

Zuständige Stelle

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Verständigung/Bescheid über die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung

In dringenden Fällen, wenn die behördliche Meldung nicht abgewartet werden kann, kann die Verständigung über die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung auch per E-Mail oder per Post bei der SVS eingebracht werden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Achtung

Grundsätzlich müssen pflichtversicherte Personen die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen von allen wichtigen Änderungen, Ereignissen und Tatsachen in Kenntnis setzen, um sich vor Nachteilen zu schützen. Eine Verletzung der Melde- oder Auskunftspflicht kann zur Rückforderung von zu Unrecht erbrachten Leistungen führen.

Weiterführende Links

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (→ SVS)

Rechtsgrundlagen

§§ 4, 7, 18 Abs 1 und 2 Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Es steht kein Formular zur Verfügung.

Authentifizierung und Signatur

Keine Angaben

Rechtsbehelfe

Keine Angaben

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

Weitere Servicestellen
Ombudsstelle SVS (→ SVS)

Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

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